Datenschutz
Telefonate durch uns sollen stets willkommen sein.
Bei Privatpersonen schreibt das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) vor, dass das vorherige
Einverständnis vorliegen muss.
Bei Unternehmen beziehungsweise sonstigen Marktteilnehmern wird das Einverständnis bei dem ersten
Anruf formlos eingeholt. Das UWG gestattet diesen Erstanruf, weil man davon ausgehen darf, dass ein
Interesse an unserem Angebot gegeben sein kann.
Da unser Dienst „Kostenlose und sachkundige Prüfung von Einsparmöglichkeiten bei den Telefonkosten“
immer für den Angesprochenen nützlich sein kann, gehen wir davon aus, dass hieran grundsätzlich ein
Interesse bestehen kann. Unser Erstanruf ist also gemäß § 7 Absatz 2 Nr. 2 UWG *) zulässig.
Wir beachten gern, wenn Sie trotz der möglichen Vorteile für Sie den Wunsch haben, nicht von uns angesprochen zu werden. Diesen Wunsch halten wir nach dem Erstanruf fest und bemühen uns nach Kräften, ihm stets zu entsprechen.
Sollten Sie erst später unseren Dienst von sich aus nutzen wollen, sind Sie eingeladen, uns deswegen
anzusprechen. Wenn Sie noch weitere Fragen haben, lassen Sie es uns bitte wissen:
Mail: geschaeftsfuehrung@tellcom-concept.de oder
Fax: 02235.956270.
Unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter ottmar.schmitt@he-c.de.
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*) Den Gesetzestext finden Sie unter UWG auf der Seite www.gesetze-im-internet.de.

